Donnerstag, 10. Juli 2025

Dt. Bundestag: 58-seitiger Infobrief zum Einsatz von KI in Behörden der EU-Mitgliedstaaten

Der volle Titel des Infobriefs vom 7. Juli 2025 lautet “Zu rechtlichen Vorgaben der Verordnung über Künstliche Intelligenz für den Einsatz von KI in Behörden der EU-Mitgliedstaaten” und geht auf rechtliche Aspekte, die für Behörden der EU-Mitgliedstaaten gemäß AI Act (KI-VO) bei der Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen relevant sein können, ein. Zum Inhalt (Auszug aus dem Bericht):

Behandelt werden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anbieter- oder Betreibereigenschaft von Behörden (Ziff. 2.), Registrierungspflichten für KI-Systeme (Ziff. 3.) sowie sonstigen Dokumentations- und Transparenzpflichten (Ziff. 4., 5.). Der Infobrief geht auf die Pflichten zur Kompetenzbildung im KI-Bereich (Ziff. 6.) und auf die Frage ein, ob Organisationsstrukturen für ein Compliance-Management geschaffen werden sollten (Ziff. 7). Abschließend werden Maßnahmen dargestellt, die Behörden bei der Einführung eines generativen Allzweck-KI-Systems wie ChatGPT, Claude oder Gemini beachten sollten (Ziff. 8.).

GPAI Code of Practice veröffentlicht

Beim GPAI Code of Practice handelt es sich um ein freiwilliges Instrument, das von unabhängigen Experten in einem Multi-Stakeholder-Prozess erarbeitet und am 10. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Sein Hauptzweck ist es, die Branche dabei zu unterstützen, die Vorgaben des KI-Gesetzes bezüglich Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht von Allzweck-KI-Modellen zu erfüllen.

In den folgenden Wochen werden die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission seine Angemessenheit bewerten. Ergänzt wird er durch Leitlinien der Kommission zu Schlüsselkonzepten im Zusammenhang mit Allzweck-KI-Modellen, die ebenfalls noch im Juli veröffentlicht werden sollen.

Der Verhaltenskodex gliedert sich in drei separate Kapitel:

1. Transparenz: Dieses Kapitel bietet ein nutzerfreundliches Modelldokumentationsformular. Anbieter können damit die notwendigen Informationen leicht dokumentieren, um ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung ausreichender Transparenz gemäß Artikel 53 des KI-Gesetzes nachzukommen.
2. Urheberrecht: Hier finden Anbieter praktische Lösungen, um die Verpflichtung des KI-Gesetzes zur Einführung einer Richtlinie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts zu erfüllen. Dieses Kapitel ist, wie das Transparenzkapitel, für alle Anbieter von Allzweck-KI-Modellen relevant, um ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 53 des KI-Gesetzes zu demonstrieren.
3. Safety and Security: Dieses Kapitel skizziert konkrete, dem Stand der Technik entsprechende Praktiken für das Management systemischer Risiken, d.h. Risiken, die von den fortschrittlichsten Modellen ausgehen. Es ist nur für die wenigen Anbieter der fortschrittlichsten Modelle relevant, die den Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen mit systemischem Risiko gemäß Artikel 55 des KI-Gesetzes unterliegen.