Donnerstag, 19. März 2026

EuGH: Grenzen für Auskunftsersuchen

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.3. 2026 in der Rs Brillen Rottler (C-526/24) ein Urteil zu rechtsmissbräuchlichen Auskunftsanträgen gefällt.

Sachverhalt:
Ein Nutzer abonnierte den Newsletter eines Optikers und stellte 13 Tage später einen Auskunftsantrag. Das Unternehmen verweigerte die Auskunft unter Verweis auf öffentliche Berichte, wonach der Nutzer systematisch Newsletter abonniere, um Auskunft zu verlangen und anschließend Schadenersatz zu fordern.

Kernaussagen des Urteils:
Auch ein erstmaliges Auskunftsbegehren nach Art 15 DSGVO kann gem Art 12 Abs 5 DSGVO als exzessiv und missbräuchlich eingestuft werden, allerdings ist der Begriff „exzessive Anträge“ eng auszulegen und der Nachweis des exzessiven Charakters vom Verantwortlichen zu erbringen.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Antrag nicht zur Überprüfung der Datenverarbeitung gestellt wird, sondern in der Absicht, “künstlich” die Voraussetzungen für Schadenersatz zu schaffen. Öffentlich zugängliche Informationen über systematische Auskunftsanträge und Schadenersatzforderungen der auskunftsbegehrenden Person können vom Verantwortlichen dabei als Beweis für diese Absicht mitberücksichtigt werden.
Die bloße Verletzung des Auskunftsrechts nach Art 15 DSGVO kann einen Schadenersatzanspruch nach Art 82 Abs 1 DSGVO begründen, auch ohne dass eine unrechtmäßige Datenverarbeitung stattgefunden hat. Der immaterielle Schaden umfasst zwar grundsätzlich den Kontrollverlust über eigene Daten - führt die betroffene Person diesen Kontrollverlust jedoch durch ihr eigenes Verhalten absichtlich herbei, um die Voraussetzungen für einen Schadenersatz zu schaffen, entfällt der Anspruch, da sie selbst die entscheidende Ursache gesetzt hat (Unterbrechung des Kausalzusammenhangs).

EDSA/DSB-Prüfschwerpunkt 2026: Transparenz- und Informationspflichten

Am 19.3.2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) den Startschuss für seine diesjährige koordinierte Prüfmaßnahme (Coordinated Enforcement Framework - CEF) gegeben. Nachdem im vergangenen Jahr das Recht auf Löschung geprüft wurde, rückt 2026 ein neues, für uns alle hochrelevantes Thema in den Fokus: die Einhaltung der Transparenz- und Informationsverpflichtungen unter der DSGVO.

Was bedeutet das aus österreichischer Sicht?
Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat bereits bestätigt, dass sie sich auch im Jahr 2026 an dieser europaweit zwischen 25 Datenschutzbehörden koordinierten Maßnahme beteiligen wird. Für Verantwortliche heißt es daher aufpassen: Die Behörde wird demnächst gezielt Verantwortliche aus unterschiedlichen Sektoren kontaktieren - erfahrungsgemäß mit einem detaillierten Fragebogen. Nähere Details zum genauen Vorgehen in Österreich wird die DSB zu einem späteren Zeitpunkt noch bekannt geben.

Warum gerade Transparenz?
Die DSGVO stellt durch die Artikel 12, 13 und 14 sicher, dass betroffene Personen darüber informiert werden, wenn ihre Daten verarbeitet werden. Dieses Recht auf Information ist ein Kernelement der Transparenz und sorgt dafür, dass Betroffene mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten. Art 12 Abs 1 DSGVO, der Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, soll laut EuGH gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (EuGH 4.5.2023, C‑487/21, Rn 38; 11.7.2024, C‑757/22, Rn 56 ff).

Wie geht es weiter?
In der zweiten Jahreshälfte 2026 werden die teilnehmenden Behörden ihre gesammelten nationalen Erkenntnisse austauschen und aggregieren. Ziel ist es, tiefere Einblicke in die praktische Umsetzung der Informationspflichten zu gewinnen und einen gemeinsamen Bericht zu erstellen. Dieser wird schließlich vom EDPB verabschiedet und soll gezielte Folgemaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ermöglichen.

Tag(s): Transparenz

Sonntag, 27. April 2025

CEF 2025-Schwerpunkt: Fragenkatalog zur Löschung veröffentlicht

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im März seine jährliche Maßnahme im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) für das Jahr 2025 eingeleitet. Nach dem Schwerpunkt auf dem Recht auf Auskunft im Jahr 2024 rückt in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 DSGVO in den Fokus – nicht zuletzt, da das Recht auf Löschung zu den am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte zählt und Gegenstand von Beschwerden durch Betroffene ist.

32 Datenschutzbehörden in ganz Europa, darunter auch die österreichische Datenschutzbehörde (DSB), beteiligen sich an dieser Initiative im Jahr 2025. Die teilnehmenden Behörden werden Verantwortliche aus verschiedenen Sektoren kontaktieren und entweder Untersuchungen einleiten oder bestehende Ermittlungen weiterführen. Die DSB hat unter Hinweis auf den CEF-Schwerpunkt Ende März 2025 bekannt gegeben, dass sie amtswegige Prüfverfahren gegen Landespolizeidirektionen eingeleitet hat, wobei ein besonderer Fokus auf der Umsetzung des Rechts auf Löschung (sowie den Modalitäten zur Ausübung von Betroffenenrechten) liegt.

Im Rahmen der koordinierten Aktion werden die Datenschutzbehörden prüfen, wie die für die Verarbeitung Verantwortlichen mit eingegangenen Löschungsanträgen umgehen und darauf reagieren. Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat hier die wesentlichen Inhalte des Fragebogens zur Mittel zur Selbstkontrolle zur Implementierung des Art 17 DSGVO veröffentlicht.

Die Ergebnisse dieser Initiative sollen im Rahmen des EDSA analysiert und in einem Bericht publiziert werden.

Alle im Bereich des Datenschutzrechts tätige Personen sollten die Entwicklungen im Rahmen des CEF 2025 aufmerksam verfolgen, da die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse und möglicherweise Anpassungen für die Prozesse von Verantwortlichen mit sich bringen können. Zudem ist zu empfehlen, auf Basis des veröffentlichten Fragebogens bereits jetzt eine „Selbstevaluierung“ vorzunehmen.

(Von mir verfasster Blogbeitrag, zuerst erschienen bei https://researchinstitute.at/cef-2025-koordinierte-durchsetzung-des-rechts-auf-loeschung-gestartet/)