Montag, 24. November 2025

Digital Omnibus: KOM schlägt regulatorische “Erleichterungen” vor

Die Hauptelemente des am 19.11.2025 veröffentlichten Pakets umfassen einen digitalen Omnibus, der Änderungen von Vorschriften für personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten sowie für die Cybersicherheit und bestimmte Elemente des KI-Gesetzes (AI Act) vorschlägt. Es beinhaltet außerdem eine Mitteilung zur Datenunionsstrategie, Mustervertragsklauseln (Model Contractual Terms) für den Datenzugang und die Datennutzung sowie Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge, ebenso wie eine Verordnung für europäische Unternehmens-Wallets. Zusätzlich enthält das Paket eine öffentliche Konsultation zum digitalen Fitness-Check:

KOM: Vertragsklauseln für Cloud-Computing und Datennutzung

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2025 eine wichtige Hilfestellung für die Umsetzung des Data Act veröffentlicht (Pressemeldung EN):

Zum einen unverbindliche Mustervertragsklauseln für den Datenzugriff und die Datennutzung, zum anderen Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge (pdf):

  • Model Contractual Terms (MCTs): Für den Datenaustausch im Rahmen der Kapitel II und III des Data Act wurden drei Sätze von Mustervertragsklauseln entworfen, um die drei Beziehungen abzudecken, in denen der Datenaustausch verpflichtend ist, nämlich zwischen Dateninhabern, Nutzern und Datenempfängern von Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte generiert werden.
  • Standard Contractual Clauses (SCCs): Drei Standardvertragsklauseln (SCCs) übertragen die Bestimmungen von Kapitel VI (Cloud-Wechsel) in Vertragsbedingungen, die in Datenverarbeitungsverträge eingefügt werden können:
    • SCC Switching & Exit (Bestimmungen zum Wechsel),

    • SCC Termination (Bestimmungen zur Vertragsbeendigung),

    • SCC Security & Business continuity (Bestimmungen zu Sicherheit und Geschäftskontinuität während des Wechsels, einschließlich der Benachrichtigung des Anbieters über signifikante Vorfälle).

Gerade für SMEs (aber auch größere Entitäten) lohnt sich der Blick in das Dokument, um auf die Anforderungen des Data Act zu reagieren und (bestehende) Verträge zu optimieren bzw. zu erstellen.

Zum Data Act hat die Kommission bereits FAQs und eine Leitlinie zu Fahrzeugdaten (maßgeschneiderte Ratschläge zur Umsetzung von Kapitel II DA) veröffentlicht.

PS: Im demnächst erscheinenden Jahrbuch Datenschutzrecht 25, herausgegeben von Bergauer/Gosch, erscheint ein umfassender Beitrag von mir (als Erstautor) und Kolleg*innen zum Thema “Neue (und altbekannte) Anforderungen an den Einsatz von Cloud-Lösungen – Data Act, Digital Markets Act und DSGVO”.