Diese Dokumente (auszugsweise wiedergegeben), die (dazu eher spärlich vorhandene) Kommentarliteratur und natürlich der Wortlaut der DSGVO haben mich bei der Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage unterstützt - mehr dazu vielleicht als Publikation:
- EDPB, Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR, https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-04/edpb_guidelines_202209_personal_data_breach_notification_v2.0_en.pdf
- EDPB, Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, https://www.edpb.europa.eu/system/files/2022-09/edpb_guidelines_012021_pdbnotification_adopted_de.pdf
- Hamburger LfDI, Umgang mit Data-Breach-Meldungen nach Art. 33 DSGVO, https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/Vermerk_Data_Breach_2023.pdf
- ENISA, Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data breaches, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/dd745e70-efb8-4329-9b78-79020ec69da5
- BayLDA, Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen (2019), https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Meldepflichten.pdf
Der EDPB trifft zumindest zur Downtime wegen einer geplanten Maintenance eine klare Aussage:
Wenn personenbezogene Daten aufgrund einer geplanten Systemwartung nicht verfügbar sind, ist dies keine „Sicherheitsverletzung“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 12 der Datenschutz-Grundverordnung.
Und was in der Praxis manchmal übersehen wird - zur Dokumentation eines Vorfalls, auch wenn keine Meldung erforderlich ist führt der EDPB in Rz 22 seiner Guidelines 9/2022 aus:
Wie bei einem dauerhaften Verlust oder einer Zerstörung personenbezogener Daten (oder auch bei jeder anderen Art von Datenschutzverletzung) sollte eine Datenschutzverletzung, die mit einem vorübergehenden Verlust der Verfügbarkeit einhergeht, gemäß Artikel 33 Absatz 5 DSGVO dokumentiert werden. Dies hilft dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, gegenüber der Aufsichtsbehörde, die möglicherweise Einsicht in diese Aufzeichnungen verlangt, seine Verantwortlichkeit nachzuweisen.