Oftmals lohnt ein Blick über den Tellerrand bzw. über die Grenze:
Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat neben einem Leitfaden und einer Checkliste für den Einsatz von Microsoft 365 in (Schweizer) Gemeinden auch ein kurzes Informationsvideo veröffentlicht - so stellt man sich eine gelungene Hilfestellung seitens einer Datenschutzbehörde vor. Ob damit tatsächlich eine durchgehend datenschutzkonforme Verwendung von MS365 erfolgen kann, wird die künftige Judikatur zeigen - jedenfalls deckt der Leitfaden viele neuralgische Punkte ab, welche auch unter der unionsrechtlichen Datenschutzgesetzgebung (DSGVO) von Relevanz sind.