Dienstag, 25. Juni 2024

Österreich: Zweite Datenschutzbehörde (Parlamentarisches Datenschutzkomitee) kommt

Bislang war die Datenschutzbehörde (DSB) die einzige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Österreich. Als Reaktion auf das Urteil des EuGH vom 16.1.2024 (Rs C‑33/22), womit im Wesentlichen die Zuständigkeit der DSB auch für den Gesetzgebungsbereich bejaht wurde (Gewaltenteilung!), wird nunmehr ein Parlamentarisches Datenschutzkomitee als “sektorale” Aufsichtsbehörde eingerichtet, das per Landesverfassungsgesetz auch für Landtage, Landesrechnungshöfe und Landesvolksanwälte zuständig gemacht werden kann. Die im Nationalrat vertretenen Parteien haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, mit dem u.a. das Geschäftsordnungsgesetz, das Informationsordnungsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Rechnungshof-, das Volksanwaltschaftsgesetz und das B-VG entsprechend geändert werden:

 
Am Rande sei angemerkt, dass die Einrichtung einer Datenschutzaufsichtsstelle für den parlamentarischen Bereich seit vielen Jahren auf Basis eines Erkenntnisses des VfGH aus dem Jahr 2010 (B 1048/09) vorgeschlagen wurde, auch vom Verfasser dieser Zeilen, siehe Kastelitz/Konrath/Neugebauer, Datenschutz und Parlament, in Lienbacher/Wielinger (Hrsg), Jahrbuch Öffentliches Recht 2011, 149 ff.